Re: Fahrradzukunft 33 erschienen!

Posted by: BeBor

Re: Fahrradzukunft 33 erschienen! - 12/20/21 06:46 AM

In Antwort auf: Juergen
In Antwort auf: BeBor
Wer ist wartepflichtig, wenn in einer Fahrradstraße (mit Anliegerberechtigung für Kfz.) rechts Autos parken, an denen ich links vorbeifahren möchte, aber aus der Gegenrichtung ein Auto kommt.
Wer so denkt, um Recht zu haben, hat im Straßenverkehr nichts verloren. §1 StVO.

Ja, so ähnlich sah ich das auch mal.

Unsere erste und bislang einzige Fahrradstraße ist seit etwa einem Jahr genau die Strecke von meinem Haus in die Innenstadt. Meinetwegen hätte man die auch nicht umwidmen müssen, da konnte man auch früher gut mit dem Rad fahren. Aber die Stadt brauchte Projekte für das Deckmäntelchen "Fahrradfreundlichkeit".

Man musste aber, um den Groll einiger Anwohner zu zügeln, am innenstadtnahen Ende etliche Parkmöglickeiten (gekennzeichnete Parkflächen auf der Fahrbahn) bestehen lassen, zudem wird auch lustig dort geparkt, wo eigentlich kein Parkplatz ist. Und die Straße wird - aus alter Gewohnheit - weiterhin von zig Autofahrern befahren, die nicht zu den Anliegern zählen. Und auch nicht mit max. 30 km/h. Und nebeneinander fahrende Radler werden behupt und knapp überholt. Soviel zu Paragraf 1. Auf den etwa zweihundert Metern, wo die meisten Parkplätze auf der Fahrbahn sind, kommt es regelmäßig zu Konfliktbegegnungen im Begegnungsverkehr. Der festen Meinung, dass der Radfahrer warten müsse, wenn er bei Gegenverkehr an einem parkenden Auto vorbei muss, war ich eigentlich auch. Allerdings habe ich von dritter Seite Hinweise, dass in ausgewiesenen Fahrradstraßen Kraftfahrzeugführer immer dem Radverkehr Vorrang einräumen müssen, sie wüssten es nur einfach nicht.

Da ich es ebenfalls nicht weiß und auch im Netz nichts eindeutiges finde, stelle ich die Frage hier. Drang zu Kamikaze-Rechthaberei liegt mir dabei fern.

Bernd