prima, und wo bitte siehst du den radfahrer im deutschen recht in seiner rechtsstellung verortet?
Als Führer eines Fahrzeugs. Vgl. StVO.
gut.
damit irre ich dann aber weniger, wie du es oben feststelltest, sondern hier trennen uns dann wohl eher die gelebten erfahrungen bei der umsetzung des erkannt geglaubten.