In Antwort auf: Stefan Schulze

In Antwort auf: aika

und, was juckt das die deutsche gerichtsbarkeit bei der beurteilung der rechtsstellung des radlers?


Du irrst.

Die Gerichte halten sich im Gegensatz zu bspsw. Kommunalverwaltungen, die gerne äußerst schwachsinnige Regelungen für den fließenden Fahrradverkehr aufstellen, durchaus meist an das, was durch den Gesetzgeber vorgesehen ist.


prima, und wo bitte siehst du den radfahrer im deutschen recht in seiner rechtsstellung verortet?