In Antwort auf: fahrstahl
[ ... ]PS: Eigentlich bezieht sich die Lebenszeit doch auf jeden Beteiligten der "Produktions-/Kaufkette" - was ist, wenn der Hersteller pleite geht, der Importeur, der Händler??? Gibt es da jedesmal eine Rechtsnachfolge? Und wenn ja, müssen dann alte Garantieversprchen übernommen werden? (die Fragezeichen sind nur symbolisch - ich will es gar nicht wissen).

Ich sag's Dir aber doch, weil Du das Fahrrad kennst, um das es geht: schmunzel

Mein altes, 1990 gekauftes KTM hatte 20 Jahre Garantie auf den Rahmen. D.h. vor Juni 2010 hätte ich noch einen Rahmenbruch geltend machen können. Das hätte aber nicht funktioniert, weil KTM zwischendrin zwei Mal pleite war und nur der Name von der Vorgängerfirma übernommen wurde. Die Firma, die mir die Garantie verbrieft hatte (*), existierte ja nicht mehr, und die Nachfolgefirmen haben m.W.n. jeweils nur den Namen übernommen, haben aber nicht die Rechtsnachfolge angetreten.

(*) OT: Wie viel verbriefte Rechte wert sind, hat man ja auch bei Lehman & Co. gesehen.