Mir scheint das Kernproblem aber nur teilweise darin zu liegen, daß man keine Fahrkarten im Zug lösen kann, sondern daß es im geschilderten Falle und sehr oft auch sonst nicht möglich ist, sie am Bahnhof zu erwerben.
Ich sehe da auch ein rechtliches Problem, denn zumindest hierzuland hat die Bahn ein Quasimonopol auf der Schiene und darf Kunden eine Beförderung eigentlich nicht ohne weiteres verweigern. Das tut sie aber de facto, wenn Fahrkartenkauf weder am Bahnhof noch im Zug möglich ist. Ob man den Kunden heute schon prinzipiell aufs internet verweisen kann?
Ob das in der Schweiz rechtlich so ist wie in D, weiß ich auch nicht, aber das Problem ist hier ja dasselbe. Speziell beim Umsteigen aus dem Ausland kommt das oft vor.