Hi,
bin zwar kein Jurist, studiere aber nebenberuflich BWL und habe da im Nebenfach auch Privatrecht. bin bin mir (leider) ziemlich sicher, dass ich Recht habe.
Globetrotter wird sich vermutlich auf einen offensichtlichen Druckfehler berufen, da die Tasche ja normalerweise 99,-€ kosten und die 12,95 nur den den blauen Taschen stand.
Wie gesagt, zu einem gültigen Kaufvertrag gehören ZWEI ÜBEREINSTIMMENDE Meinungsäußerung.
Ich sage, ich kaufe für 12,95 und Globi sagt ich verkaufe für 99.
Aber vielleicht ist ja hier ein "richtiger" Jurist, der´s genau aufklären kann.
Nochmal: Das "Angebot" im Onlinekatalog ist kein echtes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Nämlich der Kunde sagt:" ich nehme die Teile für 12,95" Globetrotter nimmt das Angebot aber ncit an, bzw. sagt: "Ich verkaufe für 99,-€" Es kommt KEIN Kaufvertag zustande.
Zwigges