Hi Sasa,

leider können die in diesem Falle unglücklichen Besteller nicht auf den Preis bestehen.

Ich will hier nicht klugscheißen, aber es verhält sich mit Katalogen, Prospekten zu denen im weitesten Sinne auch der "Online-Katalog" gehört wie folgt:
Ein Katalog ist KEIN Angebot, sondern die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots des Kunden. Also Kunde sagt: "Ich kaufe die Taschen für 12,95 €"
Globetrotter sagt: "ich verkaufe sie für 99,-€.
". Somit kommen KEINE zwei übereinstimmenden Willenserklärungen zustande, die Voraussetzung für einen gültigen Kaufvertrag sind.

Ist leider so

Gruß
Zwigges