Du hast vermutlich recht. Auf die Schnelle habe ich auch nichts gefunden. In
GUV SI-8029 steht sogar im Abschnitt "Wegeunfälle" geschrieben, es sei egal, auf welche Weise die Wege zurückgelegt werden (also z. B. auch mit dem Fahrrad). Einen Hinweis auf ergänzende UVV habe ich bisher nicht gefunden.
Das wundert mich insofern, als z. B. bei Arbeitsmitteln, Bau und Einrichtung von Schulen, Kindergärten usw. alle möglichen UVV zu beachten sind (meist auch aus gutem Grund).
Weiß jemand genaueres?
Gruß netbelbo