§ 21 Abs. 3 der StVO hier besonders
"wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können"
ist hier sicher nicht der Fall.
O.K. sehe ich ein, obwohl dagegen schnell Abhilfe zu leisten wäre. So ist es denn aber nicht legal.
Zu den Bremsen. Wesentlich mehr Bremskraft hat man mit Scheibenbremsen und nicht mit schlecht einzustellenden und kaum zu dosierenden Bastellösungen. Wenn man sich eien Ast in die Speichen wirft hat man auch eine super Bremsleistung.
Grüße
Wer mehr Bremskraft einsetzt als mit der Kombi STI-V-Brake möglich ist fliegt über den Lenker!

Nach einigen zehntausend Kilometern kann ich Dir absolut ruigen Gewissens sagen, dass diese Bremsenkombination mit einer "schlecht einzustellenden und kaum zu dosierenden Bastellösungen" nichts zu tun hat.
Gruß, Fundador