§ 21 Abs. 3 der StVO hier besonders
"wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch die Radverkleidung oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, daß die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können"
ist hier sicher nicht der Fall.
Zu den Bremsen. Wesentlich mehr Bremskraft hat man mit Scheibenbremsen und nicht mit schlecht einzustellenden und kaum zu dosierenden Bastellösungen. Wenn man sich eien Ast in die Speichen wirft hat man auch eine super Bremsleistung.
Grüße