Zusammenfassung von STVO und FVO:
Der/die LenkerIn muss mindestens 16 Jahre alt sein; das mitgeführte Kind noch nicht 8 Jahre; StVO § 65 (3). Der Kindersitz muss mit dem Fahrradrahmen fest verbunden sein und ist hinter dem Sattel anzubringen. Die Beförderung von mehr als einem Kind ist unzulässig. Jeder Kindersitz muss ausgestattet sein: mit einem Gurtsystem, das vom Kind nicht leicht geöffnet werden kann, mit einem höhenverstellbaren Beinschutz, mit Fixierriemen für die Füße und mit einer Lehne, die das Abstützen des Kopfes erlaubt; FVO § 6.
Bei uns käme man mit so einer Lösung nicht weit. Mal ganz abgesehen davon, dass man in der Kita bereits von den dort tätigen Damen erschlagen würde.
Aber natürlich gefällt den Kindern sowas.