im Sommer werde ich vermutlich durch Serbien und Kroatien fahren. Es besteht eine Meldepflicht bei der Polizei 24 Stunden nach Einreise. Wie wird das gehandhabt?
Ergänzend: Ab dem 1. Juli wird Kroatien Mitglieg der EU. Nach meinem Wissen ist eine solche Meldepflicht mit der Freizügigkeit innerhalb der EU nicht vereinbar. Es gilt Europäisches Recht. Dieses darf nicht durch nationales Recht ausgehebelt werden. Eine solche Meldepflicht wäre ein Sonderregelung, die nicht gemeinschaftskonform wäre.