Ich weiß garnicht, ob dieses Bremslicht vom ominösen Paragrafen 67 (2) der Straßenverkehrszulassungsordnung zulässig ist. Dort steht nämlich:
An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
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Ich fände dieses eh Quatsch, genauso wie das Tageslich an jeglichen Kraftfahrzeugen.