Und beim Szenario "Autofahrer aus Parklücke" bringt ein Reflektor sowieso nichts, weil kein oder nur wenig Licht auf den Reflektor fällt.
Richtig. Aber darum geht es nicht (Ich habe ja auch nicht geschrieben, daß der Radfahrer im Ernstfall durch den Reflektor wahrgenommen wird).
Die Versicherung beruft sich bei Zahlungsunwilligkeit einzig auf den Gesetzestext...