Das scheint mir aber sehr an den Haaren herbeigezogen zu sein. Wenn ich bei Ausfall meines Scheinwerfers trotzdem weiterfahre und einen Unfall baue, wird man mir eine Mitschuld unterstellen, unabhängig davon, ob ich einen Front-Reflektor habe oder nicht. Den Nachweis, dass der Scheinwerfer zu Fahrtantritt ja noch funktioniert und man den Ausfall während der Fahrt nicht bemerkt habe, ist wohl kaum zu erbringen. Und beim Szenario "Autofahrer aus Parklücke" bringt ein Reflektor sowieso nichts, weil kein oder nur wenig Licht auf den Reflektor fällt.
Harald
PS Das ist kein Plädoyer gegen Reflektoren.