Wenn du ein gesetzeskonformes Rad willst, dann ja. Dann aber auch einen zugelassenen Reflektor...dafür gibts ein Prüfzeichen.
Die entscheidende Frage ist: Wann wird man überhaupt kontrolliert und wie scharf sind dann die Kontrollen.
Kontrolliert wird man idR, wenn man sich nicht so verhält, wie man es sollte. Bspw. Gehsteigradeln, bei rot über die Ampel, Nachts ohne Licht etc. Sowas sollte man dann vermeiden. Dann gibt es noch (meist zu Saisonbeginn) allgemeine Kontrollen. Meiner Erfahrung nach wird aber eher kontrolliert, ob Licht da ist und nicht, ob das Licht nun einen Reflektor beinhaltet oder ein externer vorhanden ist.
@Spargel: Das scheint eine elegante Lösung zu sein...Danke für den Hinweis...