Dem Faltradl ging es um den juristischen Begriff des Nutzungsausfalles. Um den einzufordern muß man ihn nachvollziehbar als finanziellen Verlust in der Höhe beziffern können und das wird bei eine Radtasche zumeist kaum möglich sein.

Das man "etwas" verliert, wenn man den gekauften Gegenstand nicht nutzen kann, ist unbenommen, nur zumeist ist der Schaden nicht in Euro und Cent ausdrückbar (weil man eben in Wirklichkeit allermeistens kein Geld verliert).

Gruß

Helge