Du hast ja nicht geschrieben, dieses und jenes finde ich an der Ortliebtasche nicht gut, sondern, was soll ich tun? Reklamieren und an wen und vor allen Dingen warum?
Sachmängelhaftung heißt es ganz genau im BGB und wenn die Eintritt hat der Verkäufer unverzüglich für Ersatz zu sorgen, kostenfrei natürlich. Ansonsten kann ich einen Nutzungsausfall geltend machen. Wenn es sich nicht ganz offensichtlich um einen Gewaltschaden handelt heißt das konkret, der Verkäufer muss notfalls einen Haken von einer vorrätigen Tasche abmontieren und bei Deiner Tasche montieren. Der Händler muss selbst im Garantiefalle in den ersten sechs Monaten in Vorleistung gehen!!! Bevor das nicht passiert ist, würde ich den Laden nicht verlassen. Und genau so funktioniert es hier bei uns im Laden ja auch. Bei uns sind es etwas hochwertigere Dinge, aber davon ist im BGB keine Rede. Unverzüglicher Ersatz oder den Nutzungsausfall ersetzen! Ab dem siebten Monat sieht das etwas anders aus, da musst Du konkret das Verschulden des Verkäufers nachweisen (mangelhafte Ware, falsche Lagerung, Vorbeschädinung usw.) oder Dich an den Hersteller wegen einer Garantieleistung wenden. Warum gehst Du jetzt schon den mühevolleren Garantieweg? Wo der Gesetzgeber Dir extra diese machtvolle Stellung gegeben hat! Auch wenn viele Verkäufer einen erstmal auf diesen Weg bringen wollen. Man muss nur sein gesetzlich verbrieftes Recht einfordern, wenn nötig mit Nachdruck. Dann wird man halt ein wenig lauter, wenn auch andere Kunden anwesend sind

Gruß
Jürgen