Schon klar, aber wie gesagt, ergibt sich da m.E. eine rechtliche Grauzone, dadurch daß die KV ja seit geraumer Zeit Pflicht für alle mit Wohnsitz in Deutschland registrierten Bürger ist. Das heißt konkret, daß man ab dem Zeitpunkt wo man melderechtlich seinen Erstwohnsitz in Deutschland hat, ist man pflichtversichert, ob man will oder nicht. Ist man nicht versichert, d.h. hat man seine letzte KV über den Stand der Dinge (noch) nicht informiert, dann muß man spätestens dann wenn man dies tut (spätestens dann wenn man in irgend einer Form legal Geld verdient), die ausstehenden Beträge nachzahlen.
Das kann ich nicht so recht glauben. Ich habe nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland, aber muß nichts zahlen. (da ich dort nicht arbeite)
Nächstes Jahr werde ich wahrscheinlich wieder in Deutschland arbeiten, kann mir aber nicht vorstellen, das ich nun die letzten 5 Jahre nachzahlen muß, schließlich war ich in Österreich pflichtversichert.
Erst- und Zweitwohnsitz gibt es nur innerhalb eines Landes. D.h. ich habe in Deutschland und Österreich jeweils einen Erstwohnsitz, wobei beide Länder nicht der jeweilige andere Wohnsitz im Ausland interessiert.
In Deutschland habe ich mich bei der KV einfach abgemeldet mit dem Hinweis im Ausland zu arbeiten (ohne jeden Nachweis)
Diese Problematik betrifft tausende andere EU-Bürger auch, das dürfte nicht exotisch sein.
Ob man nun im Ausland arbeitet oder eine Reise macht sollte demnach auch egal sein. Wenn man nicht in Deutschland arbeitet und lebt muß man dort auch keine KV zahlen.