So, habe gerade ganz aktuelle Infos von der TK:
Nachzahlen muss man nichts, es reicht wenn man nachweist, das man im Ausland versichert war. Sie wollten zusätzlich noch wissen, ob man privat oder gesetzlich im Ausland versichert war, evtl. macht das einen Unterschied.
Bei einer langen Radreise muß man also aufpassen, da die Reisekrankenversicherung meist nur eine Zusatzversicherung zu einer bestehenden Versicherung im Heimatland ist und sicher nicht als Nachweis gilt. Man müßte idealerweise eine Versicherung finden, die einen komplett in In- und Ausland versichert.