Das kann ich nicht so recht glauben. Ich habe nach wie vor einen Wohnsitz in Deutschland, aber muß nichts zahlen. (da ich dort nicht arbeite)
Nächstes Jahr werde ich wahrscheinlich wieder in Deutschland arbeiten, kann mir aber nicht vorstellen, das ich nun die letzten 5 Jahre nachzahlen muß, schließlich war ich in Österreich pflichtversichert.
Das ist auch korrekt so. Der Knackpunkt heisst mal wieder EU. Solange Dein dauernder Aufenthaltsort innerhalb der EU liegt, bist Du aus deutscher Sicht versicherungspflichtig. In der Regel, in dem Land wo Du arbeitest. Falls Du z.B. nur Urlaub machst oder von Deinem Ersparten in Spanien lebst bleibst Du u.U. versicherungspflichtig in DE.
Daraus folgt, dass Du für die gesamte Dauer dieses Aufenthalts Beiträge zu zahlen hast, unter Umständen rückwirkend. Ein Mitarbeiter der AOK meinte mal dass sich daraus jedoch kein rückwirkender Anspruch gegenüber der Kasse ergäbe. Daher sei es besser, man würde sich gleich ordentlich versichern (dann auch Leistungsanspruch), zahlen müsse man früher oder später sowieso.
Ob der Mensch damit allerdings wirklich richitg liegt...
Nachweise über den genauen Rückkehrzeitpunkt aus dem Ausland nach DE wollen jedoch alle Krankenkassen (da ab diesem Monat gezahlt werden muss). Gar nicnt so einfach im Zeitalter ohne Grenzkontrollen (nicht dass ich sie wieder haben möchte ;-) ).
So richtig zusammenpassen tut das alles nicht: zum einen EU Gebiet und Versicherungspflicht für Deutsche (warum nicht gleich für alle EU-Bürger?), zum anderen Rückkehrzeitpunkt nach DE maßgeblich, und ausdrücklich nicht EU?!
Gesicherte Tatsache bleibt allerdings:
Sobald mit in DE ankommt und dauerhaft bleibt, ist man hier versicherungspflichtig. Und dann auch mit Leistungsanspruch ab dem ersten Tag.
Grüße
zaher