Optik ist Geschmackssache. Der Rennleitung ist es meist egal - Hauptsache Licht. Das Problem
könnte nach einem Unfall bei Dämmerung oder Dunkelheit kommen. Die gegnerische Seite (im Zweifel deren Anwalt) besteht auf schlechte Erkennbarkeit wegen fehlendem Reflektor. In dem Falle ist einem eine Teilschuld sicher.
Gruß
Micha