Bei Transportschäden ist zu unterscheiden zwischen offensichtlichen und verdeckten Schäden.
Offensichtliche Schäden müssen sofort bei Übergabe des Transportgutes angemahnt werden.
Verdeckte Schäden innerhalb einer bestimmten Frist.

Bei Schäden an unverpackten Rädern geht man logischerweise von offensichtlichen Mängeln aus, d.h. wer hier nihct sofort reklamiert, der hat in rechtlicher Hinsicht wohl schlechte Karten und ist voll und ganz auf die Kulanz des Spediteurs angewiesen.
Bei der Reklamation von Schäden ist es auch unerheblich, wer letztendlich für den Schaden verantwortlich ist.