Du kannst Dich immer noch darauf hinausreden, dass Du die Wette in einem die Wahrheitsfindung ausschliessenden Zustand (Volltrunkenheit) eingegangen bist Juristisch voellig sauber
Stimmt, aber es gilt: Wettschulden sind Ehrenschulden Ich mußte auch mal teuer zum Essen einladen...