Hallo zusammen,
hier die Antwort auf meine Anfrage:
Sehr geehrter Herr ...
...
Nun folgende Informationen geben wir in unseren Technischen Handbüchern oder auch im Internet zu den Übersetzungen an. Diese Angabe finden Sie auf Seite 43 im Technischen Handbuch.
Auf die schnelle gerne für Sie schon jetzt die benötigte Info.
Kettenblätter mit 33 oder 38 Zähne geben wir frei und dazu einen Zahnkranz mit der Zähnezahl 11 auf 34 Zähne. Doppelkettenblätter oder gar 3 fach nicht sowie auch kein Schlumpf Getriebe.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen dienen und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Da von 11/34 die Rede ist, gehe ich davon aus, dass sich die Angaben auf die Dualdrive-Nabe beziehen. Da sowohl 33 Zähne, als auch 38 Zähne fürs Kettenblatt freigegeben sind, schließe ich daraus, dass als kürzeste Primäruntersetzung 33: 34 freigegeben ist.
Warum grundsätzlich alle Schlumpfgetriebe (Also auch das Speeddrive) ausgeschlossen werden und auch Doppel- und Dreifach-Kettenblätter ausgeschlossen werden, ist mir allerdings schleierhaft, ...
Hat jemand das technische Handbuch zur Hand, dass man da vielleicht noch mal genau nachlesen kann?
Edit: Ok, ich hab's selbst gefunden, ... Auf der SRAM-Seite unter Service/Downloads.
Bis dann
Eberhard