Hallo,
für mich ist die Lage ziemlich klar: ein Unternehmen wie die Bahn darf sich seine Benutzungsbestimmungen festlegen wie jeder Hotelier oder Campingplatzbetreiber oder Kaufmann das auch tun darf.
Die Bahn ist ein Staatsunternehmen und außerdem weitgehend Monopolist.
Gruß
Andreas