Hallo,
für mich ist die Lage ziemlich klar: ein Unternehmen wie die Bahn darf sich seine Benutzungsbestimmungen festlegen wie jeder Hotelier oder Campingplatzbetreiber oder Kaufmann das auch tun darf.
Die Bestimmungen sind klar kommuniziert und so ist das weitere Vorgehen nur die logische Konsequenz. Ich wage sogar zu behaupten, dass die Bestimmungen „Rad-Verbot im ICE“ (weil kein geeigneter Platz vorgesehen ist, aus Sicherheitsgründen, oder was auch immer) Sinn macht, egal ob es mir persönlich gefällt oder nicht gefällt.
Logischerweise macht eine Regelung nur Sinn, wenn sie gleichermaßen für alle gilt. Wenn jemand sich nun für besonders schlau hält und eine Bestimmung zu seinen Gunsten missachten kann, weil alle anderen sich daran halten, dann kann ich das nicht wirklich goutieren. Das Anketten des Fahrrades und das Verstecken des Fahrers liest sich zwar durchaus lustig, ist aber letztlich leider ziemlich, naja, dumm. Es wird ja kaum wer ernsthaft glauben, dass sich ein verantwortlicher und verantwortungsvoller Zugbegleiter von einem Radschloss in Geiselhaft nehmen lassen wird.
Das auf den ersten Blick noch verständliche Argument „es wär’ ja genug Platz gewesen“ ist es auf den zweiten Blick nicht mehr. Wie würden wir Radler denn reagieren, wenn ein Autofahrer, weil es gerade praktisch ist, auf dem Radstreifen parkt, weil „dort ja ohnehin genug Platz ist“. Bei einem einzelnen PKW wär es lästig, wenn alle paar Meter einer parkt, dann wär der Radweg kein Radweg mehr.
Hans