In Antwort auf: Pfälzer

Zitat:
§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden


Hallo Mario,

sorry, hab die Einwilligung nicht. bäh

Nix da, Werner, schwarzer Balken über die Äuglein und reinstellen!