In Antwort auf: Spargel


Und die "Sperrungen" jucken mich so oder so nicht, egal ob mit dem Mounty oder auf Reise.
Für mich als Bayer gilt das freie Betretungsrecht der Natur, also jede Bewegung ohne künstliche Kraftquellen zwinker , das uns unsere bayrische Verfassung, die beste der Welt zwinker , zugesteht, genauso universell überall auf der Welt wo ich mich aufhalte, wie die anderen Menschenrechte auch überall gelten. Da können die Ösis Schilder aufstellen wie sie wollen, wenn ich nicht aus Gründen des Naturschutzes ein Gebiet freiwillig umfahre, dann fahre ich wo ich will. Und feste Wege wie Forststraßen muß man mit mathematisch exakter 100% Gewißheit nicht aus Naturschutzgründen meiden. listig

ciao Christian

Hallo Christian

Langsam mit den wilden Pferden, auch in Bayern wirst du nicht tun und lassen können was du willst.
Abgesehen davon wie sinnvoll die Forstgesetze bei uns sind Fahrverbot ist Fahrverbot, und vergiss nicht dass manche Wälder auch mit tausenden ha. und deren Forststrassen in Privatbesitz sind. (Besitzstörung)

Trotzdem schönen Radurlaub in Österreich

mfg michl