[…]So wie ich das Gesetz lese, darf man Buchkopien nur zum Eigengebrauch anfertigen oder durch dritte anfertigen lassen, nicht aber an dritte weitergeben. […]
Schau nochmal § 53 (1) des UrhG an, da wird dies mE explizit erlaubt:
"[…]Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um […]" D. h., der Threaderöffner, der die kopierten Seiten privat nutzen will, lässt die Kopien durch ein anderes Forumsmitglied machen.
Gruß
Holger