Es ist keine Verletzung des Copyrights.
Schnell mal auf Rechtsseiten gegugelt (schwierig schnell was zu Büchern zu finden wegen der Softwaredebatte

), aber
hier sieht man es schön, bei "Die Privatkopie bisher" steht geschrieben: "Danach war bisher jedem gestattet, von urheberrechtlich geschützten Werken einzelne Vervielfältigungsstücke zum privaten Gebrauch anzufertigen bzw. durch Dritte anfertigen zu lassen. Aus einem Buch darf man sich also einige Seiten kopieren, ..."
Auf die Kopierer oder Scanner hat man ja genau deswegen eine Abgabe gezahlt (muß man zwangsweise immer, auch dann wenn man nie was urheberrechtlich geschütztes kopieren will, wie mit der GEZ

), was im selben Absatz steht.
Übrigens ist das Dritte in der Tat ganz allgemein zu verstehen, nicht im Sinne "Bekannter", wie Wolfrad fälschlich annimmt, sonst würde sich ja auch zB die Bayerische Staatbibliothek strafbar machen, die statt die wertvollen Bücher auszuleihen nur Kopien macht, gegen Obulus.
Du darfst ihm also sehr wohl die Seiten kopieren, Du darfst sie nur nicht
jedem zugänglich ins Internet stellen oder an ne Litfaßsäule nageln. (An den Regeln für Buchkopien ändert sich auch nichts, das Problem ist ja nur die neue Digitalwelt.)
ciao Christian