hallo,
fast jeder versandhändler, auch meilenweit, hat in seinen geschäftsbedingungen den passus, dass die gefahr des transports auf den kunden übergeht, sobald die ware an den spediteur übergeben ist.
die lieferkondition "frei haus" kommt bei den versandhändlern so gut wie nie zum tragen.
in der praxis ist in aller regel also nicht der verkäufer verantwortlich , ob er nun den spediteur beauftragt hat oder nicht.
gruß
frank