Ich vermisse den ''Steuersatz''. Von einer Steuerung ist doch nur dann die Rede (hoffentlich krieg´ ich die Definition jetzt sinngemäß zusammen), wenn ein (Maschinen-) Teil zwangsweise angesteuert und bewegt wird - oder?! Wie z. B. beim Ventiltrieb eines Viertakters, bei dem der Nocken ein Ventil öffnet oder schließt.
Korrekt muss es natürlich Lenkkopflager oder Lenkungslagerung heißen. Ich hoffe, damit einen entscheidenden Beitrag geleistet zu haben

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Gruß, Paule