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#236448 - 03/28/06 09:16 PM Fahrradständerpflicht?
FlevoMartin
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Aloha zusammen,

bin grad schon etwas deprimiert: Bevor ich letzte Woche anlässlich des Hochschulsports mal wieder 'ne Turnhalle von innen ansehen wollte, musste natürlich fürs Patria ein guter Platz zum Anschließen dort gefunden werden. Die Fahrradständer (Felgenmörder und Gabelkratzer) waren zu dem Zeitpunkt noch halbhoch mit Schnee verschüttet. Also das Rad einfach an so'n Zaun, der die Fahrradständer vor der Halle vom Parkplatz abgrenzt, angeschlossen, nix dabei gedacht. Daraufhin kam der Hallenwart herausgestolpert und brüllte nur: "Das Rad kommt da weg!"
Ich wollte natürlich wissen, warum, hab ihm auch gesagt, dass ich es nur der Sicherheit wegen dort anschließe. Naja, schließlich wollte er das Abus Granit mit'm Bolzenschneider öffnen und das Rad da selber entfernen, wenn ich das nicht gleich selber tue. Beim Schloss hätte ich mir da keine Sorgen gemacht, aber er muss ja auch seine Hände nicht zwingend ans Rad legen.
Widerwillig da weggenommen und versucht, was anderes zu finden, was mir schließlich so halbwegs gelang, aber schön war's nicht. Er meinte nur so zu mir, dass ich mir ja auch ein billiges Rad holen könne, um dort hin zu gelangen. Die Frage, warum eigentlich, wollte er mir immer noch nicht beantworten.

Heute das selbe Spielchen. Ich hatte zwischenzeitlich auch mal vorsichtig bei der Stadt als Eigentümer der Halle angefragt, was denn dagegen spräche und darum gebeten, dass der Hallenwart ja wenigstens mal eine gewisse Gesprächskultur an den Tag legen könnte ("bitte" als Fremdwort, durchgängig "du", man stelle sich vor, ich hätte das umgekehrt getan..., usw.). Daraufhin gab's keine Antwort, für mich sprach also nichts dagegen, das Rad am Zaun anzuschließen, zumal ja auch die Polizei dazu rät, das Rad sicher an einem Gegenstand anzuschließen.
Naja, also Rad da hingestellt, da kam er auch schon wieder rausgesprungen und geiferte mich im selben unfreundlichen Ton wie letzte Woche an, ich fragte ihn wieder nach dem Warum usw. usf., nach einigem Hin und Her (und ich hab echt probiert ruhig zu bleiben, während er sofort ganz oben auf der Palme saß) hab ich heute Hallenverbot bekommen und hab nächste Woche die Möglichkeit, durch ein Nichtanschließen am Zaun wieder rein oder andernfalls gar nicht mehr dort auftauchen zu dürfen.
Immerhin hab ich ihm dann noch entlocken können, dass in der Hausordnung verankert ist, dass Autos und Fahrräder an den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen sind, steht halt leider wirklich so drin. Er verwies noch darauf, dass es ja Privatgelände sei (städtisches Privatgelände???) und dass deswegen Hausrecht herrsche und er deswegen festlegen könne, wo ich mein Rad anschließe oder nicht. Und wenn mir das nicht passe, dann solle ich halt zu Fuß kommen oder 'n billiges Rad kaufen.

Mal von der Art und Weise seiner Gesprächskultur abgesehen: Gips da was, was man tun kann? Der Zaun, an dem ich mein Rad gern anketten würde, scheint vor nicht all zu langer Zeit mal grob überpinselt worden zu sein, ist ansonsten aber auch reichlich verbogen und rostig. Kann man mir auf städtischem Gelände untersagen, mein Rad für 1,5 Stunden pro Woche an 'nem popeligen Zaun anzuschließen?
Oder muss ich mir irgendwo um die Ecke was zum anschließen suchen? Ich glaub fast, das wäre das einfachste, aber vielleicht hat ja jemand noch anderweitige Erfahrungen?

Gruß,
Martin, der sich von einem Beobachter der Szene auch anhören durfte, dass es ja auch ohne einen Grund gegen den Zaun doch wohl bei einem normal denkenden Menschen klar sein sollte, dass ein Rad in den Fahrradständer kommt...
...und gleich weiter zu Martins Radseiten
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Fahrradständerpflicht? FlevoMartin 03/28/06 09:16 PM
Re: Fahrradständerpflicht? BastelHolger 03/28/06 09:23 PM
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