Hallo,
ob Hausordnung oder nicht, der Hausmeister übt das Hausrecht in/auf dem Grundstück für den Eigentümer Stadt aus. Wie er das zum Ausdruck bringt ist eine andere Sache.
Wenn Du dort regelmäßig aufkreuzt, solltest Du Dir tatsächlich überlegen, wie du ihm beikommen kannst. M. E. geht das nur über die "vorgesetzte Dienststelle". Also versuche, seine Ausdrucksweise so wortgetreu wie möglich als Wortprotokoll aufzuzeichnen und denke darüber nach, wen Du kennst, der jemanden kennt usw. Wenn Dir niemand einfällt, kannst Du immer noch versuchen, Dir "öffentlichen" Beistand zu holen. Z.B. den ADFC als Institution einzuschalten. Damit läuft das Gespräch auf der höheren Ebene zwischen Verein und Bürgermeister. "Dein" Fall wird "nur" zum Beiwerk oder zum Anlass, aber erreicht wird in der Sache mehr. Zum einen, dass es ausnahmsweise auch am Zaun erlaubt ist, sein Rad anzuketten, wenn die Abstellanlagen wegen Schnee nicht zugänglich sind und zum anderen, dass grundsätzlich eine Möglichkeit geschaffen ist, das Rad auch zu sichern. Desweiteren auch die "offizielle " Aussage, dass das Rad nicht in die Felgenkiller zu klemmen ist sondern auch so dastehen und angekettet sein kann.
Wäre ich an Deiner Stelle gewesen, hätte ich vielleicht nicht genug Zurückhaltung aufbringen können. Aber vernünftigerweise wird man einsehen müssen, nicht jeden Deppen erziehen zu können.
Ich halte es für wichtig, im Sinne der Allgemeinheit, dass Du die Sache auf die angesprochene Weise weiterverfolgst. An Deiner vernünftigen zurückhaltenden Ausdrucksweise erkennt man, dass Du das durchaus kannst. Also tu es!
Viel Erfolg wünscht Dir
Wolfgang