Ihr irrt in diesem Fall beide. Im Gegensatz zum Strassenverkehrsgesetz (StVG) ist die Strassenverkehrsordnung eine Verordnung, wie die Eingangsformel und der §53 Abs. 1 eindeutig aussagen. Sonst hiesse sie naemlich der Eindeutigkeit halber Strassenverkehrs-Ordnungsgesetz. Entsprechendes gilt fuer die StVZO.
Mea Culpa
Da bewahrheitet sich mal wieder der alte Spruch: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.
Danke für die Aufklärung