Posted by: Thomas S
Re: Kfz-Tagesfahrlicht und Radverkehr - 03/02/06 11:13 AM
Zitat:
Ihr irrt in diesem Fall beide. Im Gegensatz zum Strassenverkehrsgesetz (StVG) ist die Strassenverkehrsordnung eine Verordnung, wie die Eingangsformel und der §53 Abs. 1 eindeutig aussagen. Sonst hiesse sie naemlich der Eindeutigkeit halber Strassenverkehrs-Ordnungsgesetz. Entsprechendes gilt fuer die StVZO.
Mea Culpa

Da bewahrheitet sich mal wieder der alte Spruch: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.
Danke für die Aufklärung