@ ecommercler: Danke, genau DEINE Ansicht hätte ich ungefähr 5 Stunden früher gebraucht. Aber nix für ungut. Man gewinnt an Erfahrung und beim nächsten ZweifelsFALL (Gott möge jedes weitere Fallen verhüten!) werde ich mit dem von dir beschriebenen Ansatz (will dir damit aber keine Verantwortung in die Schuhe schieben!!!

) einen Bruch von einer Prellung unterscheiden.
@ Techniktrottel: das Hundehalterhaftpflicht in Deutschland noch nicht besteht, wie z.B. die KFZ-Haftpflicht, wundert mich wirklich (oder irre ich mich?) - bei den Schäden, die die lieben Tierchen verursachen können. Denn eine Querschnittslähmung ist von einer Schulterprellung bestimmt nur wenige Zentimeter/Winkelgrade entfernt.
Du hast recht: in der Privathaftpflicht ist die Tierhaltung üblicherweise vertraglich ausgeschlossen.
Sich nicht sonderlich geprellt fühlend und mit guter Laune ins Bett verabschiedend

FraGe