Eine Frage zur Ergänzung:

Der Unfall wurde doch vom Fahrer eine Pkw verursacht. Vorausgesetzt, es bestand für dieses Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung, warum wurde diese nicht zur Zahlung aufgefordert oder gegebenenfalls verklagt? Die Versicherungsgesellschaft, gegen die der Geschädigte ein Direktanspruch hat, ist immerhin zahlungsfähig.

So erübrigt sich, den mittellosen Schädiger zu verklagen, was hier wohl geschehen ist. Denn ohne entsprechendenTitel (Urteil, Vollstreckungsbescheid u.a.) konnte der Gerichtsvollzieher wie beschrieben ja nicht tätig werden.

WdA