Ich hab doch schon längst nen Anwalt...
Oh verdammt, muss ich überlesen haben.

Beim Gericht weiss man doch die Fahrzeugnummer. Wenn Du ein Kfz zulgelassen haben willst, musst Du eine Haftpflichtversicherung vorweisen, Deshalb gibt oder gab es doch diese Doppelkarten. Die Zulassungsstelle kennt also die Versicherung. Wenn Du diese hast, kannst Du doch Deine Ansprüche dort stellen. Wäre noch schöner, wenn Dummstellen vor Haftung schützt.
Falk, SchwLAbt