In Antwort auf: Aragorn

hm... wie ja auch schon gerne bei Softwarelizenzen oder den Lidl-BahnTickets diskutiert...

Ich glaube nicht das die Bedingung das der Buff nicht weiterverkauft werden darf rechtens ist.


Doch, das kann man verbieten, denn es gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit. Die Besteller werden auf diese Bedingung hingewiesen und haben die Möglichkeit, eben nicht zu bestellen, wenn ihnen die Klausel nicht paßt.

Die Bahntickets und Schrumpffolienlizenzen sind hingegen deshalb problematisch, weil dort Klauseln für den Käufer überraschend kommen.