In Antwort auf: Igel-Radler

Die Vertragsfreiheit gilt nur sehr begrenzt bei Geschäften mit Nicht-Kaufleuten.


Doch, auch da gilt sie uneingeschränkt. (Übrigens sind die Forenbetreiber auch nicht unbedingt Vollkaufleute ...) Schwierig wird's nur durch die nichtindividuelle Verhandlung des Vertragsinhalts.

In Antwort auf: Igel-Radler

Für mich sehr bedenklich ist vor allem das Verbot der Verwendung des Buffs durch Familienangehörige: Wenn du mit deinem Kind eine Tour machst, und es wird etwas später und das Kind wird müde und friert, und du schützt dein Kind dann mit dem Buff um den Hals vor einer Erkältung: Sollte das wirklci verboten sein verwirrt


Im Zweifelsfall kann man das über die Generalklausel von Treu und Glauben regeln. cool