hm... wie ja auch schon gerne bei Softwarelizenzen oder den Lidl-BahnTickets diskutiert...
Ich glaube nicht das die Bedingung das der Buff nicht weiterverkauft werden darf rechtens ist.
Das der Sinn damit entfremdet werden würde (Mitgliedererkennung) ist etwas anderes.
Aber deshalb sind wir ja auch ein Rad- und kein Jura-Forum Die Idee dahinter ist doch klar und plausibel. Und somit tun wir einfach so, als ob das geschriebene Buff-Wort Gesetzt ist. Altkluge Grüße