In Antwort auf: Berliner



Man kann ja über Autofahrer denken was man will, aber die können halt auch nicht mit allem rechnen. Das es sicher Birnen unter ihnen gibt ist unbestritten aber die gibt es eben auch unter Radlern.


Ich denke, das von Dir geschriebene sollte immer mal wieder in die Erinnerung gebracht werden.
Es gibt DEN AUTOFAHRER einfach nicht.
Ein Idiot ist, wenn er zu Fuß unterwegs ist, ein laufender Idiot, wenn er sich in sein Auto setzt ist er eben ein Auto fahrender Idiot und er wird, so leid uns das hier tuen mag, kein besserer und klügerer Mensch, wenn er sich ein Fahrrad kauft und damit fährt.

Ansonsten kann das Urteil nicht wirklich überraschen.
Es gibt doch schon etliche, die auf solche gemischten Rad/Fußgängerwege Bezug nahmen. Im Tenor kommt dabei raus, dass die Geschwindigkeit so ein zu richten ist, dass keine unziemliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer -also meist der Fußgänger- eintreten kann.
Dabei sei damit zu rechnen, dass diese plötzliche Richtungswechsel vornehmen und/oder die Laufgeschwindigkeit veränderten.
Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Fußgänger, die oft auch die (noch) schwächeren Verkehrsteilnehmer sind, erscheint vernünftig.

Es stimmt einfach, wie hier ja mehrfach geschrieben wurde, dass das eigentliche Problem die Pflicht ist, solche Wege zu benutzen.
Das Fahrrad wird als Verkehrsmittel schlichtweg nicht ernst genommen.
Fahre ich zur Arbeit auf solchen Mix-Wegen, und bin gezwungen defakto Schrittgeschwindigkeit zu fahren, kann ich auch gleich laufen.
Das ist schlichtweg absurd.....