Hallo Torsten und Wolfgang,
Ja, im vorliegenden Fall geht es um "die weißen Schilder unter den Fußgängerschildern".
Der Unterschied zwischen diesen und den "Doppelschildern" (Rad- und Fußgängersymbol übereinander in einem blauen Schild) besteht zunächst mal in der Benutzungspflicht bei den letzteren.
Grundsätzlich muss man überall mit angepasster Geschwindigkeit und rücksichtsvoll fahren. Die explizite Vorschrift der Schrittgeschwindigkeit und der Vorrang der Fußgänger gilt aber nur auf den Fußwegen mit Zusatz "Radfahrer frei" (hier sind Radfahrer nur "geduldet", es handelt sich trotzdem um Fußwege! Normalerweise haben Radfahrer da nichts zu suchen!)
Die Schilder mit senkrechtem Strich und Rad- und Fußgängersymbol nebeneinander bezeichnen getrennte Fahrrad- und Fußwege in einer baulichen Einheit. Leider halten sich viele (Fußgänger wie Radfahrer) nicht an die Trennung.
Andreas