Das kann man so interpretieren, dass Fahrräder bei Überholen kein Sicherheitsabstand einhalten müssen, da sich die Vorschrift in der Formulierung ja nur an Nicht-Fahrräder richtet.
Sinngemaess wuerde ich es so verstehen, dass der Abstand vom ueberholten Objekt abhaengt, unabhaengig davon, was ueberholt. Letztlich musst du ja immer sicherstellen, dass du keine Verkehrsteilnehmer gefaehrdest. Begruende mal, dass du keine Gefaehrdung erzeugst wenn du mit dem Fahrrad ohne Sicherheitsabstand ueberholst. ;-) Sobald du das ruecksichtsvolle Verhalten im Verkehr vernachlaessigst, wirst du kaum Recht bekommen.