Hallo,

In Antwort auf: Falk
Die Erläuterungen zu Leitlinien fordern spurtreues Fahren und ein Fahrstreifen mit Fahrradsymbolen ist auch nur ein Fahrstreifen.
Den man laut StVO mit Fahrzeugen nur "bei Bedarf" nutzen darf. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass der Bedarf nur besteht, wenn man Gegenverkehr ausweicht, nicht aber wenn man schneller vorankommen will.

In Antwort auf: Falk
warum dann die Leitilinieninflation?
Damit Du glaubst, Deine Stadt würde etwas für den Radverkehr tun. Das ist dasselbe wir mit den Fahrradstraßen, die es eigentlich schon immer gab – in Form von Zeichen 260 (Kfz-Verbot).

In Antwort auf: Falk
Wäre das schnellere Fahren auf einem Fahrstreifen gegenüber dem auf einem anderen ein Überholen, dann müssten die Nutzer der rechten Spur mit stutzen, wenn es links klemmt.
Dies ist außerorts der Fall und damit übrigens auch auf der Autobahn. Außer, wenn sich Schlangen gebildet haben usw. usf., steht ja in § 7.

In Antwort auf: Falk
Der ausgesprochen fade Beigeschmack bleibt
Ja. Die sogenannten Schutzstreifen sind m.E. zu 97 % gefährlicher Unsinn. Die restlichen 3 % sind meine Hoffnung, dass sie Radfahrer anlocken und durch den größeren Radverkehrsanteil die Gefahr sinkt; zum einen, weil Radfahrer präsenter werden und zum anderen weil dadurch die eine oder andere Kraftfahrt ausbleibt.

Grüße
Andreas