Hallo,

In Antwort auf: Wuppi
In Antwort auf: Andreas
Den Streifen darf man nur "bei Bedarf" befahren.
Das gilt für Fahrzeuge / Kraftfahrzeuge.

Wie kommst Du auf Kraftfahrzeuge? Die StVO schreibt in dem genannten Absatz nur "Fahrzeuge" – und das inkludiert Fahrräder.

Grüße
Andreas