Hallo,
Eigentlich interessant ist doch, dass die Frage, ob es Ueberholen ist, egal ist -- der Sicherheitsabstand muss in beiden Faellen gleichermassen eingehalten werden.
Guter Punkt. Ich habe das eigentliche Gutachten inzwischen gelesen und nicht nur die oben von mir verlinkte Zusammenfassung. Das Gutachten ist noch vor der jüngsten StVO-Änderung entstanden, als noch keine konkreten Überholabstände existierten.
Damit erübrigen sich auch Falks Überlegungen.
Also Messgerät anschaffen und täglich 38 Anzeigen schreiben....
Grüße
Andreas