Rechtens ist er in jedem Fall, die Frage ob sinnvoll und sicherer als vorher ist eine andere. Die eigentliche Fahrbahnverengung fand ja in der Mitte statt, weil wohl Begrünung Vorrang erhielt gegenüber Verkehrsfluss. Möglicherweise gibt es Verpflichtungen zur Begrünung von Verkehrsflächen. Der Seitenstreifen ist Teil der Fahrbahn und muss auch von Autofahrern nur beachtet werden, enn Radler dort unterwegs. Ferner muss der Autofahrer mindestens 1,50 m Abstand zum Radler halten, wenn er überholt. Der Radler muss sich ans Rechtsfahrgebot halten. Das wird trotzdem nicht reichen, dass ein Auto einen Radler regelkonform überholen kann. Indes werden sich Autofahrer daran nicht halten, wie du schon bemerkt hast. Es ist auch kein Sonderfall, sondern eine mittlerweile verbreitete Umgestaltung in Städten.
Auflösen lässt sich das nur durch auftretende Rechtsfälle und Beschwerden. Dann wäre es denkbar, dass die Grüninsel zurückgebaut wird oder dass ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge (neues Schild) ausgewiesen wird und dies auch gelegentlich überwacht wird. Denkbar ist auch, dass mit Druck aus der Radfahrlobby ein separater Radweg noch gebaut wird, im Zweifel ein gemischter mit Fußweg. So wie ich Metzingen kenne, wird da nichts zu Lasten des Autoverkehrs gebaut werden, weil das die entscheidende Outletklientel des Ortes ist.